Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter kann individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden.

Zu den Leistungen gehören neben der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern unter anderem:

  • regelmäßige Begehungen im Betrieb und Hinweis auf potenzielle Gefährdungen
  • Überprüfung der Brandschutzordnung, der Alarm- und Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Anweisung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und Überwachung der Durchführung
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
  • Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Betriebs-Begehungen
  • Überwachung der Durchführung notwendiger Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Planung und Durchführung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen

Brandschutzhelferunterweisung

Brandschutzhelferunterweisung

Gerne unterweisen wir Ihr Personal direkt bei Ihnen vor Ort oder auch in unseren Schulungsräumlichkeiten. Zu der Unterweisung der Brandschutzhelfer gehört ein theoretischer sowie ein praktischer Teil.

Dies beinhaltet:

  • die Grundzüge des Brandschutzes
  • die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • die verschiedenen Gefahren durch Brände
  • das Verhalten im Brandfall
  • Handhabung, Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöschern
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich